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MEDIENMITTEILUG DES VORSTANDES DER SP- BEZIRK RHEINFELDEN

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Mit grosser Erleichterung und Freude nimmt der SP - Bezirksvorstand Rheinfelden vom Ausgang aller kantonalen Vorlagen Kenntnis.
Mit der Annahme des neuen Grossratswahlrechts durch die Aargauer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger hat vorab die Vernunft gesiegt. Trotz der heftigen Gegenpropaganda der geschlossenen FDP und SVP konnte sich das neue Grossratswahlgesetz nach dem Model „Doppelter Pukelsheim“ und die dazugehörende Verfassungsänderung durchsetzen. Damit erhält der Kanton Aargau ein verfassungskonformes und gerechtes neues Grossratswahlgesetz, das es auch Jungparteien ermöglicht, sich mit fairen Chancen selbstständig an Wahlen zu beteiligen. Auch die massive Ablehnung gegen die Abschaffung des Verbandsbeschwerderechts im kantonalen Baugesetz hat die SP gefreut. Wir haben uns hierzu ebenfalls mit allen Mitteln dagegen gewehrt und auch hier ist uns der Souverän gefolgt. Allfällige Missbräuche bei einer Verbandsbeschwerde können schon heute mit den bestehenden Regelungen ausreichend verhindert werden. Das klare Bekenntnis zeigt, dass sich hier die Bevölkerung klar und unmissverständlich für die Beibehaltung der heutigen Regelung ausgesprochen hat und den Anliegen von Natur und Umwelt eine Stimme geben will. Auch der der dringend notwenigen Sanierung des Bahnhofs Aarau sind die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Empfehlung der SP gefolgt. Nach jahrelanger Vorbereitung können nun, nach diesem positiven Ausgang der Abstimmung über den Erwerb von Stockwerkeigentum das Kantons im Bahnhof Aarau die Bauarbeiten noch in diesem Frühling in Angriff genommen werden. Die SP des Bezirks Rheinfelden ist froh, über die Resultate aller vier Vorlagen und bedankt sich recht herzlich bei allen Stimmbürgerinnen und Stimmbürger welche unseren Abstimmungsempfehlungen gefolgt sind.

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