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MEDIENMITTEILUG DES VORSTANDES DER SP- BEZIRK RHEINFELDEN |
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Mit
grosser Erleichterung und Freude nimmt der SP - Bezirksvorstand
Rheinfelden vom Ausgang aller kantonalen Vorlagen Kenntnis.
Mit der Annahme des neuen Grossratswahlrechts durch die Aargauer
Stimmbürgerinnen und Stimmbürger hat vorab die Vernunft gesiegt. Trotz der
heftigen Gegenpropaganda der geschlossenen FDP und SVP konnte sich das
neue Grossratswahlgesetz nach dem Model „Doppelter Pukelsheim“ und die
dazugehörende Verfassungsänderung durchsetzen. Damit erhält der Kanton
Aargau ein verfassungskonformes und gerechtes neues Grossratswahlgesetz,
das es auch Jungparteien ermöglicht, sich mit fairen Chancen selbstständig
an Wahlen zu beteiligen. Auch die massive Ablehnung gegen die Abschaffung
des Verbandsbeschwerderechts im kantonalen Baugesetz hat die SP gefreut.
Wir haben uns hierzu ebenfalls mit allen Mitteln dagegen gewehrt und auch
hier ist uns der Souverän gefolgt. Allfällige Missbräuche bei einer
Verbandsbeschwerde können schon heute mit den bestehenden Regelungen
ausreichend verhindert werden. Das klare Bekenntnis zeigt, dass sich hier
die Bevölkerung klar und unmissverständlich für die Beibehaltung der
heutigen Regelung ausgesprochen hat und den Anliegen von Natur und Umwelt
eine Stimme geben will. Auch der der dringend notwenigen Sanierung des
Bahnhofs Aarau sind die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Empfehlung
der SP gefolgt. Nach jahrelanger Vorbereitung können nun, nach diesem
positiven Ausgang der Abstimmung über den Erwerb von Stockwerkeigentum das
Kantons im Bahnhof Aarau die Bauarbeiten noch in diesem Frühling in
Angriff genommen werden. Die SP des Bezirks Rheinfelden ist froh, über die
Resultate aller vier Vorlagen und bedankt sich recht herzlich bei allen
Stimmbürgerinnen und Stimmbürger welche unseren Abstimmungsempfehlungen
gefolgt sind. |